Günstige Privathaftpflichtversicherung – Preisvergleich – Top Leistungen
Wie sind Sie durch Ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt?
Sind Sie einmal schadensersatzpflichtig geworden, dann sind Sie mit einer guten Privathaftpflichtversicherung bestens geschützt. Werden vom Geschädigten Zahlungsansprüche an Sie gerichtet, dann können Sie den Fall Ihrer Versicherung melden, die durch qualifiziertes Personal prüft, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht. Berechtigte Ansprüche des Geschädigten gleicht die Versicherung dann durch Zahlung aus. Ihre PHV gewährt auch Deckungsschutz für Haftungsansprüche, die gegen Sie als Eigentümer eines selbst genutzten Wohnhauses gestellt werden. Haben Sie Familie, dann wählen Sie bei Vertragsabschluss den Tarif, in dem auch der Ehepartner und die Kinder mitversichert sind. Wenn Sie sich einmal vorübergehend im Ausland aufhalten, genießen Sie auch für dort verursachte Schäden den Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung. Wenn Sie keine Privathaftpflichtversicherung haben, müssen Sie sich im Schadensfall mit sämtlichen Forderungen der Gegenseite selbst auseinandersetzen oder einen Anwalt damit beauftragen.
Hilfe bei unberechtigten Forderungen
Werden unberechtigte Forderungen gegen Sie gestellt, hilft Ihnen die Versicherung bei der Abwehr derselben. Hat Ihre Privathaftpflichtversicherung die Regulierung abgelehnt und sollten Sie dann vom Anspruchsteller auf Zahlung verklagt werden, hilft Ihnen die PHV bei der Prozessführung, indem Sie einen Rechtsanwalt beauftragt und für den Fall des Unterliegens auch das Prozesskostenrisiko trägt. Damit genießen Sie sozusagen passiven Rechtsschutz für die Abwehr unberechtigter Forderungen durch Ihre Privathaftpflichtversicherung. Im Deckungsschutz der PHV nicht enthalten sind Schäden aus dem Führen von Kraftfahrzeugen, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufkommt. Auch nicht eingeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen. Des weiteren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Schäden oder gegenseitige Schäden durch Personen, die in demselben Vertrag versichert sind.