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Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde unentbehrlich
Wenn ein größeres Tier von der Weide ausbricht oder ein Hund unvermittelt auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht, muss man für die entstandenen Schäden als Halter aufkommen. Größere Tiere wie Hunde, Pferde, Ponys, Wildtiere und Kühe sowie Tiere, die im Rahmen der Landwirtschaft oder zu Zwecken des Gewerbes gehalten werden, sind nicht in der Privathaftpflichtversicherung des Tierhalters mitversichert. Hier ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich. Die Privathaftpflichtversicherung ersetzt aber Schäden, für die der Eigentümer kleiner Haustiere wie Vögel, Katzen oder Kaninchen einstehen muss, so dass für diese Tiere keine separate Versicherung benötigt wird.
Das Tier kann enorme Schäden verursachen
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist bei größeren Tieren wegen des hohen Haftungsrisikos dringend erforderlich. Der Tierhalter muss nämlich bei schweren Schäden für Folgekosten aufkommen, die ihn wirtschaftlich ruinieren können. Etwa wenn nach einem Verkehrsunfall bei den Verletzten hohe Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder sogar die Folgekosten dauerhafter Berufsunfähigkeit zu erstatten sind. Als Tierhalter ist man nach dem Haftungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs grundsätzlich in der sogenannten Gefährdungshaftung, muss also für die Verursachung des Schadens durch sein Tier einstehen, auch wenn einen im konkreten Fall kein Verschulden trifft.