Günstige Hausratversicherung – Preisvergleich – Welche Risiken?
Wissenswertes zum Versicherungsschutz
Es gibt Gefahren, die im Standard-Versicherungsschutz der Hausratversicherung nicht ohne weiteres voll enthalten sind. Hierfür kommt es im Einzelfall auf den Tarif der jeweiligen Versicherungsgesellschaft an. Man sollte sich zum Beispiel über den Einschluss von Sturmschäden und den Diebstahl von Fahrrädern genauer informieren.
Auf das Fahrrad gut achten
Durch die Hausratversicherung besteht für das Fahrrad am Versicherungsort gegen die bestehenden Grundgefahren Versicherungsschutz. Findet aber an einem anderen Ort der Diebstahl des Drahtesels statt, kann man nur dann mit einer Erstattung durch die Versicherung rechnen, wenn das Fahrrad vernünftig mit einer Sicherung gegen Diebstahl versehen war. Wenn sich der Fahrraddiebstahl in der Zeit von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens ereignet hat, kann man grundsätzlich nur dann mit einer Zahlung durch die Versicherung rechnen, wenn das Fahrrad aus der Garage, dem Kellerraum oder dem Wohnraum entwendet worden ist. Anders ist dies nur, wenn man im betreffenden Zeitraum noch mit dem Rad außerhalb unterwegs gewesen sein sollte und es einem dann gestohlen worden ist. Häufig ist es so, dass der Versicherte nach einem Fahrraddiebstahl einen Teil des Schadens als Selbstbehalt tragen muss und die Fahrrad-Versicherungssumme begrenzt ist. Mitunter kann es vorkommen, dass Versicherungsanbieter für die Aufnahme von Fahrrädern in den Versicherungsschutz einen Beitragszuschlag berechnen.
Schaden durch starken Sturm
Wurde ein Schaden durch Sturm verursacht, dann leistet die Hausratversicherung nur dann Ersatz, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 gehabt hat. Um dies einschätzen zu können, verfügen die Versicherungsunternehmen über ein Sturmregister, das fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht wird.