Günstige Tierversicherung – Preisvergleich – Schaden durch Tier
Das Halten von Tieren birgt Risiken
Wenn man Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist, sollte man sich der Haftungsrisiken bewusst werden, denen man als Tierhalter nach den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgesetzt ist. Mitunter ist das Verhalten von Tieren schwer zu steuern, wenn diese ihren natürlichen Instinkten nachgehen. Dann kann schnell ein gravierender Schaden entstehen. Man denke an den freilaufenden Hund oder ein entlaufenes Pferd, das unvermittelt auf die Straße gerät und dort einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht. Dann ist man als Halter des Tieres nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Tieres eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Damit ist man als Tierhalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Hat das eigene Tier beispielsweise einen Unfall im Straßenverkehr verursacht und sind dabei Personen schwer verletzt oder invalide geworden, kann die Haftung für den betroffenen Tierhalter das finanzielle Aus bedeuten. Man ist in einem solchen Fall, in dem zum Beispiel Personen dauerhaft arbeitsunfähig bleiben, über Jahrzehnte hinweg in der persönlichen Haftung für die entstehenden Folgekosten.