Günstige Unfallversicherung – Preisvergleich – Was wird erstattet?
Private Unfallversicherung erbringt Leistungen
Zahlung bei Invalidität
Folge eines Unfalls kann eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung sein; dafür gewährt die private Unfallversicherung Schutz. Invalidität kann an den unterschiedlichsten Stellen des Körpers in unterschiedlich starker Ausprägung vorkommen; die Leistungen der Unfallversicherung sind entsprechend gestaffelt. Im Fall der Invalidität erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt und können damit zum Beispiel eine berufliche Umschulung oder die Umgestaltung Ihrer Wohnung oder des Eigenheims für eine behindertengerechte Nutzung finanzieren, um so die Folgen der Invalidität besser bewältigen zu können. Regelmäßig wird im Rahmen der privaten Unfallversicherung auch eine Rente für den Fall der Invalidität vereinbart. Die genaue Höhe der jeweiligen Leistung, also Einmalzahlung oder Rente, hängt von der Schwere der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung ab.
Krankentagegeld, Genesungsgeld, Todesfallsumme
Die Vereinbarung von Krankentagegeld bietet sich zum Beispiel für Selbständige an, die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch einen Arbeitgeber haben, so dass sie bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit den Einkommensverlust ausgleichen können. Für eine Krankheits-Zeitspanne von bis zu einem Jahr nach dem Unfall kann das Krankentagegeld gezahlt werden. Für die erste Zeit nach der Behandlung kann auch ein Genesungsgeld vereinbart werden, das für die Dauer von bis zu einhundert Tagen gezahlt werden kann. Kommt es als Folge des Unfalls binnen eines Jahres zum Tod des Versicherten, können die bezugsberechtigten Angehörigen die vertragliche Todesfallsumme von der Unfallversicherung beanspruchen.